NEWS von Freitag, 18.10.2024
Mitteilung des HVT
Trainings- und Personallisten
Gem. § 22 TRO (Besondere Pflichten des Trainers) sind Trainer insbesondere verpflichtet, eine Trainings- und Personalliste zu führen. Dies gilt gleichermaßen für Berufstrainer, Amateurtrainer und Inhaber des Berufsfahrer-Ausweises Q.
Gem. den Durchführungsbestimmungen über die Führung von Trainings- und Personallisten gem. § 22 h) TRO sind Veränderungen des Pferde- und Personalstandes dem HVT tagesaktuell mitzuteilen.
Der HVT wird in den kommenden Wochen und Monaten wieder verstärkt Standortkontrollen durchführen. Überprüft werden dabei die ordnungsgemäße Führung der Personal- und Trainingslisten sowie Gesundheitszustand inkl. Immunstatus, ordnungsgemäße Haltung und das Training der Pferde durch HVT-Beauftragte unmittelbar vor Ort. Diese Standortkontrollen finden stichprobenartig und grundsätzlich ohne Vorankündigung statt.
Die Trainer werden daher dringend angehalten, ihre Trainings- und Personallisten zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.